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Urteil des BGH zur ausschließlichen Anwendung von naturheilkundlichen Maßnahmen

Kinder sind das Wertvollste auf der Welt - darüber sollten wir uns alle einig sein. Ebenso ersichtlich ist auch, dass der Trend in der Medizin seit einigen Jahren weg von der Schulmedizin hin zu naturheilkundlichen Behandlungsmaßnahmen geht. Doch dürfen Eltern ihren Kindern eine schulmedizinische Behandlung verweigern und sie ausschließlich naturheilkundlich behandeln lassen? Mit dieser Frage musste sich kürzlich der Bundesgerichtshof beschäftigen.

Dem Urteil lag folgender Fall zugrunde: Eine Mutter und ihr Lebensgefährte verweigerten ihrem schwerkranken Sohn eine schulmedizinische Behandlung und ließen ihn stattdessen durch stundenlange Meditation und eine strenge Diät gegen seine Krankheit ankämpfen. Diese Behandlungsmaßnahmen hatte ein Alternativmediziner empfohlen, der auch als Sektenführer bekannt ist.

Der damals fünfzehnjährige Junge zeigte sich selbst mit den verordneten Behandlungsmaßnahmen nicht einverstanden und flüchtete in der Folge zu seinem leiblichen Vater. Diese führte ihn der üblichen schulmedizinischen Behandlung zu, wodurch die schwere Lungenkrankheit mit der damit verbundenen zunehmenden Verschleimung erfolgreich behandelt werden konnte. Die zuständigen Richter am Bundesgerichtshof - und auch in der Vorinstanz am Landgericht Nürnberg-Fürth - sind sich sicher, dass der Junge ohne die schulmedizinische Behandlung die Krankheit nicht überlebt hätte.

Aufgrund dieser Tatsache verurteilten sie die Mutter und ihren Lebensgefährten zu einer Gefängnisstrafe, da sie sich dem schweren Missbrauch Schutzbefohlener sowie einer unterlassenen Hilfeleistung strafbar gemacht haben.

Ein im Laufe des Prozesses befragter Sachverständiger der Technischen Universität München führt an, dass die Alternativmedizin grundsätzlich nichts Schlechtes sei, diese aber eher als Komplementärmedizin gesehen werden sollte, die die schulmedizinischen Behandlungen sinnvoll ergänzt. Er selbst setzt laut eigener Aussage zum Beispiel bei Krebspatienten infolge einer Chemotherapie Mixturen aus Öl und Salz ein, die erfolgreich das unangenehme Kribbeln auf der Haut unterbinden. Somit würden sich Schulmedizin und Komplementärmedizin sinnvoll ergänzen, das ausschließliche Ausweichen auf alternativmedizinische Behandlungsmethoden sei jedoch keinesfalls richtig.

August 2015




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